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Häufig gestellte Fragen zu Steuern, Steuerrecht und Steuererklärung

Die tägliche Geringfügigkeitsgrenze beträgt derzeit Euro 27,47.

Sie findet Anwendung, wenn ein Beschäftigungsverhältnis für einen kürzeren Zeitraum als einen Kalendermonat vereinbart wird und das durchschnittliche auf einen Arbeitstag entfallende Entgelt nicht mehr als Euro 27,47 und insgesamt höchstens Euro 357,47 beträgt. Das heißt, es handelt sich hierbei immer um befristete Dienstverhältnisse, die kürzer als einen Monat sind und nicht monatsüberschneidend sind.

Wird ein Beschäftigungsverhältnis auf unbestimmte Zeit vereinbart, so ist immer ein Vergleich mit der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze vorzunehmen. Endet ein Beschäftigungsverhältnis auf unbestimmte Zeit z.B. im Probemonat, so ist das Entgelt im Beschäftigungsverhältnis auf einen Monat umzulegen und dieser Betrag mit der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze zu vergleichen um die Teil- oder Vollversicherung überprüfen zu könnnen. Diese steht bei unbefristeten Dienstverhältnissen grundsätzlich schon zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses fest.

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Steuerberatungskanzlei
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