Unternehmer, die im Vorjahr die Umsatzgrenze von € 100.000,- überschritten haben, sind im laufenden Jahr verpflichtet, Umsatzsteuervoranmeldungen dem Finanzamt zu übermitteln.
Erfolgt keine Übermittlung, so kommt es in Hinkunft zur Aufforderung der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung durch das Finanzamt in automatisierter Form.
Unterhalb der Umsatzgrenze wird im Falle eines Umsatzsteuerguthabens die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ebenfalls erforderlich.