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Häufig gestellte Fragen zu Steuern, Steuerrecht und Steuererklärung

Die Beendigung, Auflösung, einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) wird als Liquidation bezeichnet. Mit Beginn der Liquidation tritt die Gesellschaft vom Stadium der "normalen" Tätigkeit in das Stadium der Abwicklung der Beendigungsvorgänge.

Der Ablauf beginnt mit einem Auflösungsbeschluß (Gesellschafterbeschluß) der Eigentümer (Generalversammlung bei der GmbH); hierauf werden Liquidatoren bestellt, eine Liquidationseröffnungsbilanz erstellt, die Gläubiger aufgerufen (Wr.Zeitung), das Gesamtvermögen (Anlage- und Umlaufvermögen) veräußert (Umwandlung von Vermögensgegenständen in liquide Mittel), alle Forderungen eingezogen, alle Verbindlichkeiten entrichtet und alle Rechtsverhältnisse (Mietvertrag, Dienstverträge ...) beendet. Das im Liquidationszeitraum erzielte Ergebnis, Liquidationserlös, wird an die Gesellschafter verteilt (frühestens 3 Monate nach dem Gläubigeraufruf). Abschließend werden die Liquidatoren entlastet und die Gesellschaft im Firmenbuch gelöscht.

Zusätzlich sind die diversen Anmeldungen und Eingaben zum Firmenbuchgericht im Zusammenhang mit der Liquidation rechtzeitig vorzunehmen.

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