Ab 2010 wird es einen neuen Freibetrag für Selbständige geben, um die Benachteiligung zwischen Selbständigen und Nichtselbständigen bezüglich der Sechstelbegünstigung beim 13. und 14. Gehalt auszugleichen.
Diverses zum Jahresende 2011
Entfall der Lohnsteuerbefreiung für bestimmte Auslandtätigkeiten ab 2011
Grenzen Umsatzsteuer
Kilometergeld ab 2011
Anhebung der Mindestlaufzeit für die Steuerfreiheit von Lebensversicherungen
Steuerliche Begünstigungen im Zusammenhang mit Dienstnehmern
Vermögenzuwachsbesteuerung
Frist für die Vorsteuererstattung 2009
Offenlegung von Jahresabschlüssen
Ausbildungskosten des Dienstgebers für den Dienstnehmer - Rückersatz
Entscheidung des OGH zum Thema Rückersatz von Ausbildungskosten
Änderung bei der GSVG-Beitragsvorschreibung
Bessere Kalkulierbarkeit der Beiträge und Zeitpunkte der Fälligkeiten
Änderungen aufgrund des Rechnungslegungsänderungsgesetzes (RÄG 2010)
Anhebung des Schwellenwertes für die Rechnungslegungspflicht, Aufhebung des Wahlrecht zur Aktivierung von IE-Aufwendungen und Firmenwert
Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Neuerungen 2010
Was könnte vor Jahresende steuerlich noch unternommen werden und was bringt das neue Jahr 2010
EORI-Nummern für Zollangelegenheiten ab 1.1.2010
Steuerfreiheit für Dividenden aus Portfoliobeteiligungen
Aufgrund des § 10 (2) KStG sind Beteiligungserträge bzw. Gewinnanteile jeder Art aus internationalen Schachtelbeteiligungen (inländische Kapitalgesellschaft ist mindestens 1 Jahr durchgehend zumindest mit 10% an einer ausländischen Kapitalgesellschaft beteiligt) von der Köst befreit. Diese Befreiung ist nun auch auf ausländische Beteiligungen unter 10% und keine 1-jährige Behaltefrist (sog. Portfoliobeteiligungen) anzuwenden, wenn es sich bei der ausländischen, die Dividende auszahlenden Gesellschaft um eine Kapitalgesellschaft aus dem EU-Raum bzw. aus Norwegen handelt und die ausländische Köst mindestens 15% beträgt. Liegt die ausländische Steuerbelastung unter 15% dann ist in Österreich 25% Köst zu entrichten und die ausländische Steuer anzurechnen.
Freie Dienstnehmer - Angabe des BMSVG-Beitrages in der Steuererklärung
Die verpflichtende Angabe des BMSVG-Beitrages (Beitrag zur betrieblichen Mitarbeitervorsorgekasse) in der Einkommensteuererklärung von freien Dienstnehmern entfällt ab 2009.
Übergangsgewinn bei Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung durch einen EA-Rechner
Ab Inkrafttreten des Bundesbudgetbegleitgesetzes 2009 ist die Halbsatzbegünstigung gem. § 37 Abs. 5 EStG bei Erfüllen der dafür vorgesehenen Voraussetzungen nur dann gegeben, wenn der Betrieb bereits mindestens sieben Jahre bestanden hat. Diese Voraussetzung galt bisher nur für Veräußerungsgewinne, nicht aber für den Übergangsgewinn.
Nachgekaufte Versicherungszeiten - Steuerpflicht bei Rückzahlung
Nachgekaufte Versicherungszeiten sind unbegrenzt als Sonderausgabe absetzbar. Führen diese nachgekauften Versicherungszeiten bei Pensionsantritt zu keinem Vorteil, werden diese vom Versicherungsträger zurückbezahlt. Allerdings wird diese Rückzahlung in Hinkunft (ab Veröffentlichung des Bundesbudgetbegleitgesetzes 18.06.2009) besteuert und diese Besteuerungslücke somit geschlossen.
Topfsonderausgaben - neue Obergrenze für Einschleifung
Bisher wurden Topfsonderausgaben (betragsmäßig begrenzt, nur zu einem Viertel absetzbar - Versicherungsprämien, Wohnraumschaffung, Wohnraumsanierung, Genussscheine und junge Aktien) ab einem Einkommen von Euro 36.400,- bis 50.900,- auf Null eingeschliffen. Ab 2009 ist die Obergrenze Euro 60.000,-. Das Sonderausgabenpauschale wird bei der Einkommensteuerveranlagung nicht mehr der Einschleifung unterliegen.
Freie Dienstnehmer - Erhöhung der Lohnnebenkosten für Dienstverträge ab 2010
Ab 2010 muß der Auftraggeber für freie Dienstnehmer sowohl die Kommunalsteuer (3%) als auch den Dienstgeberbeitrag (4,5%) und bei Wirtschaftskammerzugehörigkeit des Auftraggebers auch den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (0,4% in Wien) entrichten. Die Anpassung erfolgte aufgrund der Einräumung des 13%igen Gewinnfreibetrages auch für freie Dienstnehmer. Ungeklärt ist vorläufig, ob in die Bemessungsgrundlage für die Lohnnebenkosten auch Aufwandsentschädigungen einbezogen werden und somit freie Dienstnehmer lohnnebenkostenmäßig wie Gesellschafter-Geschäftsführer behandelt werden.
Gesellschafter-Geschäftsführer, nicht wesentlich beteiligt, Lohnnebenkostenpflicht
Sind die Merkmale eines steuerlichen Dienstverhältnisses gem. § 47 EStG gegeben (Eingliederung in die betr. Organisation, laufende Entlohnung, kein überwiegendes Unternehmerrisiko), so unterliegen Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge von Gesellschaftern, die bis zu 25% beteiligt sind, der Lohnnebenkostenpflicht. Bei mehrheitlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern (Beteiligung über 25%) besteht Lohnnebenkostenpflicht, wenn der Gesellschafter Geschäftsführer in die betriebliche Organisation eingegliedert ist. Beide Gesellschafter-Geschäftsführer sind sowohl mit den Vergütungen für administrative als auch mit den Vergütungen für operative Tätigkeiten lohnnebenkostenpflichtig. Aufgrund der VwGH Entscheidung von Februar 2009 unterliegen demgemäß auch bezahlte Aufwandsersätze (z.B. Reisekosten) der Lohnnebenkostenpflicht.
Änderung des Rechtsformzusatzes OEG/KEG
Da es seit 2007 für die Gründung einer Personengesellschaft anstelle der Rechtsformzusätze OEG/KEG nur die Rechtsformzusätze OG/KG gibt, müssen alle "alten" OEGs/KEGs eine Anmeldung zum Firmenbuchgericht bezüglich der Eintragung der Änderung des Rechtsformzusatzes gem. § 907 Abs. 4 Z 2 UGB vornehmen. Wird dieser Antrag auf Eintragung der Änderung bis zum 31.12.2009 gestellt, ist dieser gebührenfrei und es ist der § 11 FBG anzuwenden. Das heißt, es handelt sich um eine vereinfachte Anmeldung, die nicht notariell beglaubigt werden muß.
Änderung des Abgabetermines der ZM (zusammenfassende Meldung)
Bisher musste die ZM für innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmer und Schwellenerwerber zum Fälligkeitstag der Umsatzsteuer, also ein Monat und 15 Tage nach Ablauf des Monats, in dem die Steuerschuld entstanden ist, beim Finanzamt eingereicht werden. Ab 2010 wird der Abgabetermin der ZM um ca. zwei Wochen vorverschoben. Die ZM ist ab 2010 mit Ablauf des auf den Kalendermonat (Meldezeitraum) folgenden Kalendermonats abzugeben. In den ersten 6 Monaten im Jahr 2010 wird es zu keinen Sanktionen bezüglich einer verspäteten Abgabe kommen.
Ab 2010 wird die ZM erweitert. So sind in Hinkunft Dienstleistungen, die an EU-Unternehmer in einem anderen Mitgliedsstaat erbracht werden, in die ZM aufzunehmen, wenn es zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger kommt.
Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2009, Insolvenzordnung
Anfang 2010 wird das Insolvenzrechtsänderungsgesetz und damit die neue Insolvenzordnung in Kraft treten. Es wird ein einheitliches Insolvenzverfahren geben, das bei Vorlage eines Sanierungsplanes als Sanierungsverfahren bezeichnet wird ansonsten als Konkursverfahren.
1. Zu Änderungen kommt es bezüglich des Zustimmungserfordernisses der Gläubiger. Die Kapitalquote wird von bisher dreiviertel auf die einfache Mehrheit gesenkt.
2. Ein Wiederaufleben der Forderungen bei nicht rechtzeitiger Erfüllung der Quote soll es teilweise in Hinkunft nicht mehr geben.
3. Löschung aus der Insolvenzdatei nach vollständiger Erfüllung des Sanierungsplanes.
Grundsätzlich bleibt es bei einer Mindestquote von 20% (bisher beim Zwangsausgleich), zu erfüllen innerhalb von zwei Jahren. Eine Sanierung ist möglich. Ein Masseverwalter wird bestellt.
Bei Vorlage eines Sanierungsplanes mit Finanzplan und einer angebotenen Quote von mindestens 30% bei Verfahrenseröffnung bleibt die Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Sanierungsverwalters beim Schuldner.
Ziel der Reform ist u.a. eine rechtzeitige Einleitung des Insolvenzverfahrens, um die Möglichkeit einer Sanierung zu erhöhen und Betriebsschließungen zu reduzieren. Weiters sollen Abweisungen von Konkursverfahren mangels Masse eingeschränkt werden. Zu diesem Zwecke kommt es zu Änderungen bezüglich des Kostenvorschusses.
Arbeitsmarktpaket II ab 01.09.2009
Neben Verbesserungen bezüglich Bildungskarenz, Kurzarbeit u.a. kommt es zu Änderungen in der Altersteilzeit und zur Übernahme der SV-Beiträge eines Dienstnehmers unter bestimmten Voraussetzungen durch das AMS
Ende des Bonus - Malus Systems
Für die Neueinstellung bzw. die Kündigung von älteren Dienstnehmern über 50 gab es bisher eine Begünstigung bzw. eine Belastung in der Sozialversicherung. Dieses System wurde mit 01.09.2009 gestrichen. Bei bisher begünstigt abgerechneten Dienstnehmern kommt es zu keiner Änderung.
Entfall des Arbeitslosenversicherungsbeitrages ab Vollendung des 56. Lebensjahres - Änderung
Die Altersgrenze für die Beitragsbefreiung vom Arbeitslosenversicherungsbeitrag eines Dienstnehmers wird mit 01.09.2009 auf die Vollendung des 58. Lebensjahres verschoben. Bisher gab es eine Befreiung vom Arbeitslosenversicherungsbeitrag (DG und DN Anteil) bei Dienstnehmern, die das 56. Lebensjahr vollendet haben. Diese Befreiung bleibt für bereits bestehende Dienstverhältnisse aufrecht.
Neue Meldepflichten ab 2010 bei innergemeinschaftlichen Dienstleistungen
Neben Änderungen bezüglich des Leistungsortes sonstiger Leistungen kommt es zu neuen Meldepflichten von innergemeinschaftlichen Dienstleistungen, wenn es zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger im Binnenmarkt kommt. Zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger kommt es nur, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist. Somit wird die zusammenfassende Meldung, die es für innergemeinschaftliche Lieferungen gibt, um grenzüberschreitende Dienstleistungen im Binnenmarkt ergänzt werden.
Auftraggeber/innen-Haftungsgesetz
Haftung des Auftraggebers von Bauleistungen für SV-Beiträge der Dienstnehmer des Subunternehmers
Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten - Einkünftezurechnung
Ende der Erwerbsgesellschaften (KEG, OEG)
Keine Gründung von Erwerbsgesellschaften seit 01.01.2007 möglich - Änderung der noch bestehenden Erwerbsgesellschaften
Leistungsort von Dienstleistungen bezüglich der Umsatzsteuer
Leistungsort von Dienstleistungen (sonstigen Leistungen) - Neuregelung ab 2010 und 2011
Vorsteuerrückerstattung
Vorsteuerrückerstattung im EU-Gemeinschaftsgebiet - Neuregelung aufgrund der Richtlinie 2008/9/EG
Steuerreformgesetz 2009 - in Kraft getreten am 31.03.2009
Inhalte des Steuerreformgesetzes 2009 - Tarifänderung, Gewinnfreibetrag, Kinderpaket u.a.
Freibetrag für investierte Gewinne gem. § 10 EStG
Bis zu 10% des Gewinnes bleiben steuerfrei, wenn Anschaffungen getätigt werden.
Das Jugendbeschäftigungspaket
Neue Lehrlingsförderung durch die Wirtschaftskammer und mehr Flexibilität bei der Auflösung von Lehrverhältnissen
Sachbezug – Wohnraum
Verfassungsgerichtshof hebt Verordnungen zur Bewertung von Dienstwohnungen auf
Vorsteuererstattung für inländische Unternehmer in EU-Mitgliedstaaten
Erleichterung ab 1.1.2010 durch Rückerstattungsanträge auf elektronischem Weg
KfzStG-Novelle 2008 in Begutachtung
Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsposition der Frächter – Senkung der Kraftfahrzeugsteuer
Geschenke an Mitarbeiter und Kunden
Die steuerliche Behandlung von Geschenken und Zuwendungen
Überstundenzuschläge
Erweiterung der Steuerfreiheit bei 50%igen Überstundenzuschlägen auf 10 Zuschläge pro Monat
Arzneimittel
Aufnahme von Arzneimittel in das Verzeichnis der dem Steuersatz von 10% unterliegenden Gegenstände
Stundungs- Aussetzungs- und Anspruchszinsen
Reduzierung der Zinssätze ab 12.11.2008 beim Finanzamt
Auftraggeberhaftung im Baugewerbe
Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge der Dienstnehmer des Subunternehmers im Baugewerbe
Arbeitszeitpaket
Flexibilisierung der Arbeitszeit - strengere Kontrollen der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften
Neue Kennzahlen in der Umsatzsteuervoranmeldung
Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger bei Umsätzen mit Schrott
Arbeitslosenversicherung für Selbständige
Absicherung bei Eintritt der Arbeitslosigkeit für Unternehmer ab 01.01.2009 möglich
Fahrtkostenersätze - Entfernungssockel
Wann sind Fahrtkostenersätze an den Dienstnehmer steuer- und sv-frei?
Betriebliche Selbstvorsorge
Betriebliche Selbstvorsorge für Gewerbetreibende und Neue Selbständige seit 01.01.2008 verpflichtend, für Freiberufler und Land- und Forstwirte optionales Wahlrecht nur noch bis 31.12.2008
Grenzwerte in der Sozialversicherung, Kilometergeld
Neue Grenzwerte ab 2009 in der Sozialversicherung und höheres Kilometergeld seit Juli 2008
Mitarbeitervorsorgekassenbeiträge der freien DN
Die Mitarbeitervorsorgekassenbeiträge (1,53% des Bruttobezuges) der freien Dienstnehmer stellen lt. LStR-Wartungserlass 2008 steuerbare Bezüge dar und sind somit ein Teil des in der Mitteilung gem. § 109a EStG anzuführenden Entgelts.
Ausstellen einer Arbeitsbescheinigung für das AMS
Für Dienstgeber, die ihre Sozialversicherungsmeldungen per ELDA übermitteln, entfällt ab 01.12.2008 das Ausstellen der Arbeitsbescheinigung, da ab diesem Zeitpunkt das AMS auf Abmeldungen bei den Gebietskrankenkassen zugreifen kann.
Schwerarbeitsverordnung - Meldungen für 2008
Die Abgabe der Meldungen für das Vorliegen von Schwerarbeit für 2008 ist bis zum 28. Februar 2009 vorzunehmen.
| Vorjahresumsatz netto | UVA-Zeitraum | UVA Abgabe verpflichtend | Ust-Erklärung Abgabe verpflichtend |


