Es gibt Gewerbebereiche, für die es keine kollektivvertraglichen Regelungen gibt und kein Kollektivvertrag zur Anwendung gebracht wird. Da Sonderzahlungen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, sondern in den jeweiligen Branchenkollektivverträgen geregelt sind, gilt für Branchen ohne Kollektivvertrag, daß der Dienstgeber nicht verpflichtet ist, Sonderzahlungen zu verrechnen. Somit sollte der Anspruch auf Sonderzahlungen und die Höhe im Arbeitsvertrag geregelt werden.