zurück

Häufig gestellte Fragen zu Steuern, Steuerrecht und Steuererklärung

Grundsätzlich besteht gem. § 20 EStG für Ausgaben, die im Zusammenhang mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen (z.B. Förderungen) stehen, ein Abzugsverbot. Folgende Zuschüsse/Beihilfen sind davon ausgenommen und führen zu keiner Aufwandskürzung:

Blum-Prämie (Lehrlingsförderung)
Lehrlingsausbildungsprämie bzw. die neue Lehrstellenförderung der WK für Lehrverhältnisse ab 28.06.2008
Kombilohnbeihilfe für ArbeitgeberInnen, § 34a AMSG
Eingliederungsbeihilfe, § 34 AMSG
Zuschuss zur Förderung von Ersatzkräften während Elternteilzeitkarenz, § 26 AMFG
Altersteilzeit, § 27 AIVG, sofern der Zuschuss an die Beschäftigung einer Ersatzkraft geknüpft ist.
Prämien nach dem Behinderteneinstellungsgesetz

Kontakt

Steuerberatungskanzlei
Elfriede Wannerer
Färbergasse 4/Ledererhof 7
1010 Wien

Tel./Fax: 01/219 67 42
E-Mail: info@wannerer.at

Anfahrt (Google Maps)

Kanzleizeiten

Montag bis Donnerstag:
09:00 bis 12:00 und
13:00 bis 17:00
Freitag
09:00 bis 14:00 Uhr

Druckversion
Website erstellt von DORN edv Dienstleistungen
Design by Mathias Jozwiak